Information zur Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Umgebungslärm ist eines der größten Umweltprobleme in Europa. Eine der Hauptlärmquellen ist der Straßenverkehr. Das Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht darin, den Umgebungslärm zu verhindern, ihm vorzubeugen oder zu mindern. Alle Überlegungen zur Notwendigkeit eines Lärmaktionsplanes in den Gemeinden müssen sich an diesem Ziel orientieren. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist § 47d BImSchV in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) des Europäischen Parlaments.
Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der Maßnahmen zur Verminderung von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualitäten beinhaltet. Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind tags 65db und nachts 55db.
Einen Entwurf zum Lärmaktionsplan für die an der A71 angrenzenden Gemeinden Belrieth, Dillstädt, Ellingshausen, Einhausen, Kühndorf, Neubrunn, Obermaßfeld-Grimmenthal, Ritschenhausen, Rohr und Schwarza
ist im Bauamt der VG Dolmar-Salzbrücke; Zella-Meininger-Str.6; 98547 Schwarza bis zum 26.09.2024 zur Einsicht ausgelegt. Eine Mitwirkung hierzu ist möglich.
In den Gemeinden Christes, Leutersdorf, Utendorf und Vachdorf sind derzeit keine für die Lärmaktionsplanungen relevanten Lärmprobleme vorhanden.