EU-Kartenführerschein
Allgemeine Informationen
Informationen zum Pflicht-Umtausch eines alten Papier-Führerscheins in den aktuellen EU-Kartenführerschein
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Verwaltungsverfahren für den Pflichtumtausch der Führerscheine umgestellt. Anträge für den Pflichtumtausch werden nun schriftlich gestellt. Eine persönliche Vorsprache ist für die Antragstellung nicht mehr erforderlich. Den ausgefüllten Antrag (herunterzuladen unter www.lra-sm.de) senden Sie mit den nachfolgend genannten Unterlagen an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fahrerlaubnisbehörde, Berkeser Straße 9, 98617 Meiningen OT Dreißigacker:
Auf der Antragsrückseite ist innerhalb des Rahmens eine Unterschrift mit einem schwarz schreibenden Faserstift zu leisten. Diese Unterschrift wird auf den neuen EU-Kartenführerschein übernommen.
Das Passbild soll nicht auf den Vordruck aufgeklebt, sondern beigelegt werden. Auf der Rückseite des Bildes bitte Namen und Geburtsdatum vermerken.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Antragsunterlagen bearbeitet werden.
Dieses neue Antragsverfahren gilt auch bereits für diejenigen Personen, die in den nächsten Monaten einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde vereinbart haben. Der Termin muss nicht abgesagt werden.
Sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Meiningen, Schmalkalden oder Suhl ausgestellt wurde, kann bei der Ausstellungsbehörde unter Angabe des jetzigen Wohnortes eine Karteikartenabschrift für die Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen angefordert werden. Dies dient der Beschleunigung des Antragsverfahrens.
Sobald der Führerschein hergestellt wurde, erhalten die Antragsteller eine Abholungsbenachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde. Dann sind die Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,30 EUR bei Abholung vor Ort am Kassenautomaten zu entrichten. Gleichzeitig sind ein Ausweisdokument sowie der bisherige Papierführerschein mitzubringen, der entweder eingezogen oder entwertet wird.
Rechtsgrundlagen
Hintergründe zum Pflichtumtausch:
Jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist bis zum festgelegten Zeitpunkt umzutauschen. Nach Ablauf der Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Die Umtauschfrist ergibt sich wie folgt:
Vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis 19.01.2033 umtauschen.
Ansonsten gilt:
Führerscheinausstellung („Papierführerschein“) bis einschließlich 31.12.1998
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss/musste
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Führerscheinausstellung ab 01.01.1999 bis 18.01.2013
Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013
19.01.2033
Wir empfehlen, den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf.
Aufgrund des großen Andrangs werden prioritär erst alle Führerscheine umgetauscht, welche zur jeweils frühesten Umtauschfrist ablaufen.
Notwendige Unterlagen
- Kopie gültiger Personalausweis oder Pass
- Kopie aktueller Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Ansprechpartner
I HauptamtZella-Meininger-Straße 6
98547 Schwarza