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EU-Kartenführerschein


Allgemeine Informationen

Informationen zum Pflicht-Umtausch eines alten Papier-Führerscheins in den aktuellen EU-Kartenführerschein


Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Verwaltungsverfahren für den Pflichtumtausch der Führerscheine umgestellt. Anträge für den Pflichtumtausch werden nun schriftlich gestellt. Eine persönliche Vorsprache ist für die Antragstellung nicht mehr erforderlich. Den ausgefüllten Antrag (herunterzuladen unter www.lra-sm.de) senden Sie mit den nachfolgend genannten Unterlagen an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fahrerlaubnisbehörde, Berkeser Straße 9, 98617 Meiningen OT Dreißigacker:


 

 


Auf der Antragsrückseite ist innerhalb des Rahmens eine Unterschrift mit einem schwarz schreibenden Faserstift zu leisten. Diese Unterschrift wird auf den neuen EU-Kartenführerschein übernommen.
Das Passbild soll nicht auf den Vordruck aufgeklebt, sondern beigelegt werden. Auf der Rückseite des Bildes bitte Namen und Geburtsdatum vermerken.


Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Antragsunterlagen bearbeitet werden.
Dieses neue Antragsverfahren gilt auch bereits für diejenigen Personen, die in den nächsten Monaten einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde vereinbart haben. Der Termin muss nicht abgesagt werden.
Sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Meiningen, Schmalkalden oder Suhl ausgestellt wurde, kann bei der Ausstellungsbehörde unter Angabe des jetzigen Wohnortes eine Karteikartenabschrift für die Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen angefordert werden. Dies dient der Beschleunigung des Antragsverfahrens.


Sobald der Führerschein hergestellt wurde, erhalten die Antragsteller eine Abholungsbenachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde. Dann sind die Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,30 EUR bei Abholung vor Ort am Kassenautomaten zu entrichten. Gleichzeitig sind ein Ausweisdokument sowie der bisherige Papierführerschein mitzubringen, der entweder eingezogen oder entwertet wird.


Rechtsgrundlagen

Hintergründe zum Pflichtumtausch:


Jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist bis zum festgelegten Zeitpunkt umzutauschen. Nach Ablauf der Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Die Umtauschfrist ergibt sich wie folgt:


Vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis 19.01.2033 umtauschen.

Ansonsten gilt:


Führerscheinausstellung („Papierführerschein“) bis einschließlich 31.12.1998
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss/musste


1953 - 1958
19.01.2022


1959 - 1964
19.01.2023


1965 - 1970
19.01.2024


1971 oder später
19.01.2025


Führerscheinausstellung ab 01.01.1999 bis 18.01.2013


Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss


1999 - 2001
19.01.2026


2002 - 2004
19.01.2027


2005 - 2007
19.01.2028


2008
19.01.2029


2009
19.01.2030


2010
19.01.2031


2011
19.01.2032


2012 - 18.01.2013
19.01.2033


Wir empfehlen, den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf.
Aufgrund des großen Andrangs werden prioritär erst alle Führerscheine umgetauscht, welche zur jeweils frühesten Umtauschfrist ablaufen.


Notwendige Unterlagen

- Kopie gültiger Personalausweis oder Pass
- Kopie aktueller Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)


Ansprechpartner

I Hauptamt
Zella-Meininger-Straße 6
98547 Schwarza

Formulare

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